Kosten

 

Leider schließen die gesetzlichen Krankenkassen eine Erstattung   der Heilpraktikerbehandlung gänzlich aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen, der in seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei austherapierten Patienten) bewilligt wird. Bei Fragen an Ihre Krankenkasse helfe ich Ihnen gerne weiter.

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker, als Privatliquidation, alle Rezepte werden als Privatrezept gestellt.

Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen erstattungsfähiger Leistungen stellen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erstattungsfähigen Gebührenziffern.

Erstattung bis zum oberen Gebührenrahmen der GebüH
Beispielsweise: Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Bayrische Beamten KV, Berlin-Kölnische, Central, Colonia, Debeka, DBV Winterthur, DKV, Deutscher Ring, Generali, Globale, Gothaer, Hallesche, Hanse-Merkur, HUK, INTER, LKH, LVM, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nova, SDK, Signal, Union, Universa, Viktoria.

Erstattung vom Mindestsatz der GebüH
Beispielsweise: Continentale, Vereinte

 

Kosten beim Heilpraktiker, Behandlungskosten, Wieser, Bayreuth